Füllen Sie bitte alle Felder mit dem * im Formular aus, damit wir Ihre Teilnahme an der Wolnzacher Messe 2025 registrieren können. In der Halle bitte die Standart (Reihenstand oder Eckstand) angeben. Sind hier keine Angaben, entscheidet der Gewerbeverband bei der Einteilung des Standplatzes.
Eine verbindliche Platzzusage erfolgt erst mit Übersendung der Rechnung!
Wir sind mit dabei bei der Wolnzacher Messe 2025
Die Suchanfrage ergab die folgenden Treffer:
Trefferliste exportieren
Die Suche ergab 6 Treffer.
Handel
Handwerk
Dienstleistung
Werbeeintrag
Hopfenaufarbeitung - Xanthohumol
Hopfenpower GmbH
Buch 1
85283 - Wolnzach
Herr Horst Korger
Telefon: 0173/8436533
Email: horst.korger@hopfenpower-gmbh.com
Website: https://hopfenpower-gmbh.com/
Standnummer: 007
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach Ja
Handel
Dienstleistung
Werbeeintrag
Internetdienstleister
Media Internet GbR
Josef-Alberstötter-Ring 6 1/2
85289 - Wolnzach
Herr Norbert Josef Ronawati
Telefon: 08084 511 3993
Email: bayerngutschein@media-internet.de
Website: www.bayerngutschein.shop
Standnummer: 006
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach Ja
Reinigungsprodukte
Selbst. JEMAKO-Vertriebspartner Winfried Arendt
Hopfenstrasse 17
84072 - Au in der Hallertau
Herr Winfried Arendt
Telefon: 087528656410
Email: arendt@jemako-mail.com
Website: https://www.jemako-shop.com/arendt/de/shop
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach Nein
Medienhaus - Druckerei - Verlag
Kastner AG
Schlosshof 2 - 6
85283 - Wolnzach
Herr Eduard Kastner
Telefon: 08442 92530
Email: kastner@kastner.de
Website: www.kastner.de
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach Ja
Elektroinstallation
Elektro Neuber GmbH
Stanglmühle 2
85283 - Wolnzach
Frau Stefanie Neuber
Telefon: 08442 968200
Email: info@elektro-neuber.de
Website: www.elektro-neuber.de
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach Ja
Garten- und Landschaftsbau
Hofmeier GmbH & Co. Gartengestaltungs KG
Fichtensteig 3
85283 - Wolnzach
Herr Markus Hofmeier
Telefon: 084423924
Email: info@galabau-hofmeier.de
Website: www.galabau-hofmeier.de
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach Ja
Mit Absenden des Formulars sind Sie verbindlich zur Wolnzacher Messe 2025 angemeldet.
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, wie hoch ihr geschätzter Strombedarf sein wird und ob Sie einen Starkstromanschluß benötigen.
Die Platzverteilung obliegt der Wolnzacher Gewerbeförderungs GmbH.
Kostenbeitragspauschale pro Unternehmen beträgt EUR 150,00 für Werbung, Sicherheitsdienst, Müll usw.
Für Mitglieder des Gewerbeverbandes Wolnzach entfällt die Kostenpauschale!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolnzacher Messe 2025
1. Bestellung, Annahme
Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch gesondertes Bestätigungsschreiben.
2. Wirtschaftlicher Träger und Organisation
Wolnzacher Gewerbeförderungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alfred Hammerschmid.
3. Öffnungszeiten
Samstag, 29. März 2025: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag, 30. März 2025: 10.00 bis 18.00 Uhr
Änderungen der Öffnungszeiten behält sich die Ausstellungsleitung vor.
4. Ausstellungspflicht
Die Stände dürfen nicht vor Ende der Ausstellung geräumt oder abgebrochen werden, während der Öffnungszeiten sind sie besetzt zu halten. Widrigenfalls gilt eine Konventionalstrafe in Höhe der Standmiete als vereinbart.
5. Standaufbau Standzuweisung
erfolgt durch den Gewerbeverband Wolnzach. Aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen können Stände oder Werbeflächen auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Für den Aufbau müssen die dafür vorgesehenen Zeiten eingehalten werden. Lt. polizeilicher Anordnung müssen alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke Feuer hemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden. Bitte auch Feuerlöscher mitbringen.
6. Ausschank, Speisen & Kostproben
Es dürfen keine Speisen und Getränke am Stand ausgegeben werden. Jegliche Abgabe von Kostproben bedürfen einer Genehmigung durch die Ausstellungsleitung.
7. Standabbau
Der Abbau muss in den dafür vorgesehenen Zeiten erfolgen. Nach Beendigung der vorgesehenen Abbauzeit werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Ausstellungsgüter von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Beschädigung oder Verlust bei einem von der Ausstellungsleitung bestimmten Spediteur eingelagert. Veränderungen und Beschädigungen an den Halleeinrichtungen, die vom Aussteller verursacht sind, werden diesem in Rechnung gestellt.
8. Standplatz
Den Ausstellern wird die Bodenfläche ohne Trenn- oder Rückwände vermietet. Größen und Preise sind im 1. Anschreiben ersichtlich. Eine Untervermietung ist nur nach Genehmigung der Ausstellungsleitung zulässig.
9. Zahlungsbedingungen
Nach Abbuchung des Gesamt-Rechnungs-Betrages, ist kein Rücktritt mehr möglich. Die Zahlungen können nicht rückgängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug des Ausstellers ist die Ausstellungsleitung berechtigt, den Aussteller aus dem Vertrag zu entlassen und den Stand anderweitig zu vergeben. Die Entlassung ist dem Aussteller mit zu teilen. Die für den Fall des Rücktritts getroffenen Vereinbarungen gelten entsprechend.
10. Rücktritt
Nach Abbuchung des Gesamt-Rechnungs-Betrages, ist kein Rücktritt mehr möglich. Die Zahlungen können nicht rückgängig gemacht werden. Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss und vor Abbuchung des Rechnungsbetrages berechnet die Ausstellungsleitung 25% der Gesamtrechnung als Unkostenentschädigung.
11. Änderungen – höhere Gewalt
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, wenn unvorhergesehene Ereignisse, die nicht von ihr zu vertreten sind, eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich zu machen, - diese ab zu sagen oder zu verkürzen bzw. - die Ausstellung zeitlich zu verlegen. Die Absage vor Eröffnung berechtigt die Ausstellungsleitung 25% der jeweiligen Gesamtrechnung als Unkostenbeitrag zu fordern. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung abgesagt werden, sind Standmiete und alle vom Aussteller veranlassten Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Wird die Ausstellung nach Eröffnung abgesagt (verkürzt), bleibt der Aussteller zur Entrichtung der gesamten Standmiete einschließlich der von ihm veranlassten Kosten verpflichtet. Wird die Ausstellung zeitlich verlegt, bleibt der Aussteller an den Vertrag gebunden, es sei denn, er kann einen Nachweis führen, dass er durch eine Terminüberschneidung an der Teilnahme verhindert ist. In diesem Fall kann er Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen und bleibt zur Entrichtung von 25% der vereinbarten Standmiete verpflichtet.
12. Werbung
Die Besucherwerbung übernimmt die Ausstellungsleitung.
13. Beleuchtung und Stromabnahme
Die allgemeine Beleuchtung und Stromversorgung geht zu Lasten der Ausstellungsleitung. Sonderwünsche, wie z.B. Starkstromanschluss gehen auf Rechnung des Ausstellers und sind bei Anmeldung bekannt zu geben.
14. Bewachung
Die Stände werden nicht bewacht. Aber die Halle wird außerhalb der Öffnungszeiten verschlossen. Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen.
15. Reinigung
Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes und der Halle. Die Standplätze sind vom jeweiligen Aussteller sauber zu halten.
16. Versicherung
Die Ausstellungsleitung versichert die Ausstellung gegen Sach- und Personenschäden, für die sie gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus übernimmt die Ausstellungsleitung keine Haftung, gleich welcher Art, auch nicht für das Abhandenkommen von Ausstellungseinrichtung und Ausstellungsgut. Es wird den Ausstellern empfohlen, dies in eigener Initiative zu versichern.
17. Heizung.
Bei Ausfall oder Schäden der Heizung kann der Aussteller weder Schadensersatz noch Vergütung fordern.
18. Verwirkungsklausel
Ansprüche der Aussteller gegen die Ausstellungsleitung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Schluss der Ausstellung schriftlich geltend zu machen.
19. Öffentlich-Rechtliche Bestimmungen
Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Pfaffenhofen an der Ilm
Umweltfreundliche Wolnzacher Messe
* Möglichst keine „Giveaways“ mit Plastikverpackung bzw. aus Plastik.
* Mitgebrachte Beleuchtungen möglichst mit Energiesparlampen ausrüsten.
Die Suche ergab 6 Treffer.
Handel
Handwerk
Dienstleistung
Werbeeintrag
Hopfenaufarbeitung - Xanthohumol
Hopfenpower GmbH
Buch 1
85283 - Wolnzach
Herr Horst Korger
Telefon: 0173/8436533
Email: horst.korger@hopfenpower-gmbh.com
Website: https://hopfenpower-gmbh.com/
Standnummer: 007
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach JaHandel
Dienstleistung
Werbeeintrag
Internetdienstleister
Media Internet GbR
Josef-Alberstötter-Ring 6 1/2
85289 - Wolnzach
Herr Norbert Josef Ronawati
Telefon: 08084 511 3993
Email: bayerngutschein@media-internet.de
Website: www.bayerngutschein.shop
Standnummer: 006
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach JaReinigungsprodukte
Selbst. JEMAKO-Vertriebspartner Winfried Arendt
Hopfenstrasse 17
84072 - Au in der Hallertau
Herr Winfried Arendt
Telefon: 087528656410
Email: arendt@jemako-mail.com
Website: https://www.jemako-shop.com/arendt/de/shop
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach NeinMedienhaus - Druckerei - Verlag
Kastner AG
Schlosshof 2 - 6
85283 - Wolnzach
Herr Eduard Kastner
Telefon: 08442 92530
Email: kastner@kastner.de
Website: www.kastner.de
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach JaElektroinstallation
Elektro Neuber GmbH
Stanglmühle 2
85283 - Wolnzach
Frau Stefanie Neuber
Telefon: 08442 968200
Email: info@elektro-neuber.de
Website: www.elektro-neuber.de
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach JaGarten- und Landschaftsbau
Hofmeier GmbH & Co. Gartengestaltungs KG
Fichtensteig 3
85283 - Wolnzach
Herr Markus Hofmeier
Telefon: 084423924
Email: info@galabau-hofmeier.de
Website: www.galabau-hofmeier.de
Standnummer:
Mitglied im Gewerbeverband Wolnzach Ja1. Bestellung, Annahme
Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch gesondertes Bestätigungsschreiben.
2. Wirtschaftlicher Träger und Organisation
Wolnzacher Gewerbeförderungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alfred Hammerschmid.
3. Öffnungszeiten
Samstag, 29. März 2025: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag, 30. März 2025: 10.00 bis 18.00 Uhr
Änderungen der Öffnungszeiten behält sich die Ausstellungsleitung vor.
4. Ausstellungspflicht
Die Stände dürfen nicht vor Ende der Ausstellung geräumt oder abgebrochen werden, während der Öffnungszeiten sind sie besetzt zu halten. Widrigenfalls gilt eine Konventionalstrafe in Höhe der Standmiete als vereinbart.
5. Standaufbau Standzuweisung
erfolgt durch den Gewerbeverband Wolnzach. Aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen können Stände oder Werbeflächen auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Für den Aufbau müssen die dafür vorgesehenen Zeiten eingehalten werden. Lt. polizeilicher Anordnung müssen alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke Feuer hemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden. Bitte auch Feuerlöscher mitbringen.
6. Ausschank, Speisen & Kostproben
Es dürfen keine Speisen und Getränke am Stand ausgegeben werden. Jegliche Abgabe von Kostproben bedürfen einer Genehmigung durch die Ausstellungsleitung.
7. Standabbau
Der Abbau muss in den dafür vorgesehenen Zeiten erfolgen. Nach Beendigung der vorgesehenen Abbauzeit werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Ausstellungsgüter von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Beschädigung oder Verlust bei einem von der Ausstellungsleitung bestimmten Spediteur eingelagert. Veränderungen und Beschädigungen an den Halleeinrichtungen, die vom Aussteller verursacht sind, werden diesem in Rechnung gestellt.
8. Standplatz
Den Ausstellern wird die Bodenfläche ohne Trenn- oder Rückwände vermietet. Größen und Preise sind im 1. Anschreiben ersichtlich. Eine Untervermietung ist nur nach Genehmigung der Ausstellungsleitung zulässig.
9. Zahlungsbedingungen
Nach Abbuchung des Gesamt-Rechnungs-Betrages, ist kein Rücktritt mehr möglich. Die Zahlungen können nicht rückgängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug des Ausstellers ist die Ausstellungsleitung berechtigt, den Aussteller aus dem Vertrag zu entlassen und den Stand anderweitig zu vergeben. Die Entlassung ist dem Aussteller mit zu teilen. Die für den Fall des Rücktritts getroffenen Vereinbarungen gelten entsprechend.
10. Rücktritt
Nach Abbuchung des Gesamt-Rechnungs-Betrages, ist kein Rücktritt mehr möglich. Die Zahlungen können nicht rückgängig gemacht werden. Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss und vor Abbuchung des Rechnungsbetrages berechnet die Ausstellungsleitung 25% der Gesamtrechnung als Unkostenentschädigung.
11. Änderungen – höhere Gewalt
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, wenn unvorhergesehene Ereignisse, die nicht von ihr zu vertreten sind, eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich zu machen, - diese ab zu sagen oder zu verkürzen bzw. - die Ausstellung zeitlich zu verlegen. Die Absage vor Eröffnung berechtigt die Ausstellungsleitung 25% der jeweiligen Gesamtrechnung als Unkostenbeitrag zu fordern. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Ausstellung infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung abgesagt werden, sind Standmiete und alle vom Aussteller veranlassten Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Wird die Ausstellung nach Eröffnung abgesagt (verkürzt), bleibt der Aussteller zur Entrichtung der gesamten Standmiete einschließlich der von ihm veranlassten Kosten verpflichtet. Wird die Ausstellung zeitlich verlegt, bleibt der Aussteller an den Vertrag gebunden, es sei denn, er kann einen Nachweis führen, dass er durch eine Terminüberschneidung an der Teilnahme verhindert ist. In diesem Fall kann er Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen und bleibt zur Entrichtung von 25% der vereinbarten Standmiete verpflichtet.
12. Werbung
Die Besucherwerbung übernimmt die Ausstellungsleitung.
13. Beleuchtung und Stromabnahme
Die allgemeine Beleuchtung und Stromversorgung geht zu Lasten der Ausstellungsleitung. Sonderwünsche, wie z.B. Starkstromanschluss gehen auf Rechnung des Ausstellers und sind bei Anmeldung bekannt zu geben.
14. Bewachung
Die Stände werden nicht bewacht. Aber die Halle wird außerhalb der Öffnungszeiten verschlossen. Die Ausstellungsleitung haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen.
15. Reinigung
Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes und der Halle. Die Standplätze sind vom jeweiligen Aussteller sauber zu halten.
16. Versicherung
Die Ausstellungsleitung versichert die Ausstellung gegen Sach- und Personenschäden, für die sie gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus übernimmt die Ausstellungsleitung keine Haftung, gleich welcher Art, auch nicht für das Abhandenkommen von Ausstellungseinrichtung und Ausstellungsgut. Es wird den Ausstellern empfohlen, dies in eigener Initiative zu versichern.
17. Heizung.
Bei Ausfall oder Schäden der Heizung kann der Aussteller weder Schadensersatz noch Vergütung fordern.
18. Verwirkungsklausel
Ansprüche der Aussteller gegen die Ausstellungsleitung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Schluss der Ausstellung schriftlich geltend zu machen.
19. Öffentlich-Rechtliche Bestimmungen
Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Pfaffenhofen an der Ilm